
Beim Indossament kann der Indossant die Haftung für Annahme und Zahlung eines Wechsels durch den Vermerk »ohne obligo« (ohne Haftung) verweigern. Im übrigen ist die deutsche Variante »Ohne Haftung« ebenso möglich und rechtsgültig.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Zusatz beim Indossament der eine Haftung aus dem
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/ohneobligo.php

Marken, die diese Abkürzung in der Beschreibung haben, sollte man eigentlich nicht kaufen. Die Marken sind garantiert falsch oder manipuliert.
Gefunden auf
https://www.phila-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.